{"id":602,"date":"2015-04-08T11:28:41","date_gmt":"2015-04-08T09:28:41","guid":{"rendered":"http:\/\/aom-systems.de\/wordpress\/?page_id=602"},"modified":"2023-10-05T13:48:34","modified_gmt":"2023-10-05T11:48:34","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.aom-systems.com\/de\/?page_id=602","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der AOM-Systems GmbH<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Soweit nicht individualvertraglich anderweitig vereinbart, gilt das Folgende:<\/p>\n\n\n\n<p><strong>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Anwendungsbereich, Abweichende Vereinbarungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>1.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (\u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr alle von uns mit unseren Kunden (nachfolgend \u201eBesteller\u201c) geschlossenen Vertr\u00e4ge \u00fcber die Lieferung von Waren sowie die Erbringung von Mess- und Wartungsdienstleistungen einschlie\u00dflich etwaiger Nebenabsprachen, sofern der Besteller Unternehmer ist und den Vertrag in Aus\u00fcbung seiner gewerblichen oder selbst\u00e4ndigen beruflichen T\u00e4tigkeit im Sinne des \u00a7 14 BGB schlie\u00dft. Gesch\u00e4fte mit Unternehmern werden gleichbehandelt wie Gesch\u00e4fte mit juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtlichen Sonderverm\u00f6gen.<\/p>\n\n\n\n<p>1.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Abweichende Bedingungen des Bestellers, die nicht ausdr\u00fccklich anerkannt werden, finden keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Gesch\u00e4ftsbedingungen des Bestellers unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vertragsschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>2.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Unsere Angebote sind freibleibend, soweit nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet. M\u00fcndliche oder schriftliche Bestellungen stellen ein bindendes Angebot dar, an welches der Besteller 14 Tage gebunden ist.<\/p>\n\n\n\n<p>2.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Vertrag kommt durch unsere Auftragsbest\u00e4tigung (auch per E-Mail) oder durch Zusendung der Ware durch uns zustande.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>3.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Produktunterlagen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>3.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Unterlagen, Abbildungen, Zeichnungen, Angaben \u00fcber Leistungen, Gewichts- und Ma\u00dfangaben in unseren Katalogen, Produktbl\u00e4ttern und auf der Internetseite sind so genau wie m\u00f6glich ausgef\u00fchrt, geben jedoch nur Ann\u00e4herungswerte wieder und stellen keine Beschaffenheitsangabe der Ware dar, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet sind. Verbesserungen und Ma\u00df\u00e4nderungen in handels\u00fcblichem und f\u00fcr den Besteller zumutbarem Umfang bleiben vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>3.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; An Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Ohne unsere ausdr\u00fcckliche schriftliche Zustimmung d\u00fcrfen sie weder kopiert noch Dritten zug\u00e4nglich gemacht oder zur Selbstanfertigung genutzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>4.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Preise \/ Zahlungsbedingungen \/ Aufrechnungsverbot<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>4.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die f\u00fcr unsere Verg\u00fctung vereinbarten Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, als Nettopreise in Euro \u201eex works\u201c (Incoterms 2020) Am Sitz der Gesellschaft ohne Verpackung zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie etwaiger sonstiger f\u00fcr die Ausf\u00fchrung der Bestellung anfallenden Steuern und Abgaben.<\/p>\n\n\n\n<p>4.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Rechnungen \u00fcber unsere Lieferungen oder Dienstleistungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu bezahlen. F\u00fcr die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Eingang des Geldes bei uns ma\u00dfgebend. Mit fruchtlosem Ablauf dieser Frist ger\u00e4t der Besteller in Zahlungsverzug.<\/p>\n\n\n\n<p>4.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei Zahlungsverzug des Bestellers verlangen wir Zinsen in H\u00f6he von 8 %-Punkten \u00fcber dem aktuellen Basiszinssatz der Europ\u00e4ischen Zentralbank p.a. Die Geltendmachung eines h\u00f6heren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.<\/p>\n\n\n\n<p>4.4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schecks und Wechsel werden nur nach ausdr\u00fccklicher Vereinbarung und nur erf\u00fcllungshalber angenommen, unter Berechnung etwaiger Spesen und Diskont.<\/p>\n\n\n\n<p>4.5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Unsere Forderungen werden sofort f\u00e4llig, wenn vertragliche Vereinbarungen durch den Besteller schwerwiegend verletzt wurden und der Besteller dies zu vertreten hat. In diesem Fall sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuf\u00fchren oder zu erbringen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.6&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Beanstandungen unserer Rechnungen hat der Besteller sp\u00e4testens zwei Wochen nach Rechnungszugang zu erheben. Unterl\u00e4sst der Besteller die fristgerechte Anzeige, so gilt die betreffende Rechnung als genehmigt. Wir sind verpflichtet, in unseren Rechnungen besonders auf diese Wirkung hinzuweisen.<\/p>\n\n\n\n<p>4.7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Aufrechnung mit Gegenanspr\u00fcchen des Bestellers oder die Zur\u00fcckbehaltung von Zahlungen wegen solcher Anspr\u00fcche ist nur zul\u00e4ssig, soweit die Gegenanspr\u00fcche unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>5.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Lieferung und Folgen des Lieferverzuges<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>5.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die von uns angegebenen Lieferfristen und -termine gelten nur ungef\u00e4hr, sofern diese nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich vereinbart wurden. Der Beginn einer Lieferfrist setzt den Eingang der Auftragsbest\u00e4tigung, die Abkl\u00e4rung aller technischer Fragen sowie die rechtzeitige Erbringung s\u00e4mtlicher vom Besteller zu erbringenden Leistungen \u2013 insbesondere zu liefernde Unterlagen und Informationen\/Spezifikationen, erforderliche Genehmigungen und Freigaben \u2013 sowie sonstige Verpflichtungen durch den Besteller voraus.<\/p>\n\n\n\n<p>5.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Lieferungen erfolgen ex works (Incoterms 2020) in Heppenheim.<\/p>\n\n\n\n<p>5.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wir sind zu handels\u00fcblichen Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, beispielsweise, wenn aufgrund fehlender Spezifikationen oder Informationen bestimmte Leistungsteile noch nicht erbracht werden k\u00f6nnen, es sei denn, die Teillieferung oder -leistung ist f\u00fcr den Besteller unzumutbar oder vertraglich ausgeschlossen.<\/p>\n\n\n\n<p>5.4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Soweit der Besteller eine angemessene Nachfrist zu setzen hat, um Rechte gegen uns geltend zu machen, betr\u00e4gt diese Nachfrist mindestens zwei Wochen<\/p>\n\n\n\n<p>5.5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Im Falle des Lieferverzugs oder der Unm\u00f6glichkeit haften wir f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche nur nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 8.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>6.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Inhalt und Voraussetzungen f\u00fcr die Erbringung von Messleistungen&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>6.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Unsere Messleistungen sind ausschlie\u00dflich f\u00fcr folgende Anwendungsbereiche vorgesehen: Laboranwendung, Prozess\u00fcberwachung und Prozesssteuerung von Spray- und Spr\u00fchtrockenprozessen sowie zur Charakterisierung von Sprays. Der Messbereich umfasst den vertraglich definierten Ausschnitt von Partikel- und\/oder Tropfengr\u00f6\u00dfen ab circa 1\u00b5m bis zu einer Maximalgr\u00f6\u00dfe von 1mm und Geschwindigkeiten ab 1m\/s bis maximal 75m\/s. Die Messung anderer Gr\u00f6\u00dfen und Geschwindigkeiten oder sonstiger Parameter setzt eine ausdr\u00fcckliche vorherige Absprache voraus.<\/p>\n\n\n\n<p>6.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die vertragsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung von Messungen setzt voraus, dass der Besteller, sofern nicht anders vereinbart, mindestens eine Woche vor dem gew\u00fcnschten Termin alle erforderlichen kundenspezifischen Materialien und Komponenten zur Verf\u00fcgung stellt.<\/p>\n\n\n\n<p>6.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Besteller hat sicherzustellen, dass unsere Hinweise in den Angebotsunterlagen zum Messumfeld sowie zu den erforderlichen Schutzvorkehrungen, insbesondere in Bezug auf den Laserschutz beachtet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>6.4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der vertraglich geschuldete Leistungsumfang bestimmt sich nach der vertraglichen Abrede zwischen den Parteien, insbesondere der Definition der Messparameter und -ziele in der Auftragsbest\u00e4tigung, dem Testaufbau\/ -installation und den gegebenenfalls vorab durchgef\u00fchrten Ablauftests. Zus\u00e4tzliche W\u00fcnsche des Bestellers bzgl. m\u00f6glicher Erweiterungen oder Limitierungen der Messungen werden nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung Vertragsbestandteil.<\/p>\n\n\n\n<p>6.5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Vom Auftragsumfang umfasst sind Adaption und Feinjustierung des Systems, sofern dies f\u00fcr das Erreichen der vereinbarten Ergebnisse erforderlich wird, und die dadurch entstehenden Mehrkosten 5% der Gesamtsumme nicht \u00fcberschreiten.<\/p>\n\n\n\n<p>6.6&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Umfang, die Art und die Darstellung der zu \u00fcbermittelnden Daten erfolgen entsprechend der vertraglichen Vereinbarung. Ist vertraglich keine Regelung getroffen worden, so w\u00e4hlen wir einen angemessenen Umfang, Art und Darstellung der Daten und der Daten\u00fcbermittlung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>7.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Sachm\u00e4ngel \/ Gew\u00e4hrleistung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>7.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wir leisten Gew\u00e4hr f\u00fcr die einwandfreie Herstellung der von uns gelieferten Waren bzw. Durchf\u00fchrung von Messleistungen nach Ma\u00dfgabe der vereinbarten Vorschriften. Wir weisen darauf hin, dass Standardabweichungen im Rahmen der \u00fcblichen Toleranzen keinen Sachmangel darstellen. Garantien \u00fcbernehmen wir nicht, es sei denn, sie sind ausdr\u00fccklich vereinbart.<\/p>\n\n\n\n<p>7.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Besteller hat die gelieferte Ware sowie die Messleistung, auch wenn vorher Muster oder Proben \u00fcbersandt worden waren oder Testmessungen\/Demonstrationen durchgef\u00fchrt wurden, unverz\u00fcglich nach Eintreffen am Bestimmungsort bzw. unverz\u00fcglich nach Zusendung\/\u00dcbergabe des Messprotokolls sorgf\u00e4ltig zu untersuchen. Offensichtliche M\u00e4ngel sind uns unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung\/Erhalt des Messprotokolls schriftlich anzuzeigen. Verborgene M\u00e4ngel sind uns unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens sieben Tage nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. War der Mangel f\u00fcr den Besteller bei normaler Verwendung bereits zu einem fr\u00fcheren Zeitpunkt erkennbar, ist dieser fr\u00fchere Zeitpunkt f\u00fcr den Beginn der R\u00fcgefrist ma\u00dfgeblich<\/p>\n\n\n\n<p>7.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei einem rechtzeitig angezeigten Mangel hat der Besteller nach unserer Wahl Anspruch auf Nachbesserung oder Nacherf\u00fcllung. Die Nacherf\u00fcllung erfolgt am Ort der urspr\u00fcnglichen Lieferung; sie gilt fr\u00fchestens nach drei erfolglosen Versuchen als fehlgeschlagen. Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum \u00fcber.<\/p>\n\n\n\n<p>7.4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die zum Zwecke der Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten tragen wir, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Die Nacherf\u00fcllung beinhaltet weder den Ausbau der mangelhaften Sache noch den erneuten Einbau, wenn wir urspr\u00fcnglich nicht zum Einbau verpflichtet waren.<\/p>\n\n\n\n<p>7.5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; F\u00fcr M\u00e4ngel, die durch ungeeignete und unsachgem\u00e4\u00dfe Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, \u00fcbliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachl\u00e4ssige Behandlung entstehen, kommen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche nicht in Betracht. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch eine Behandlung entgegen unserer Produktbeschreibung und den Hinweisen in den Angebotsunterlagen verursacht werden.<\/p>\n\n\n\n<p>7.6&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Gew\u00e4hrleistung entf\u00e4llt, wenn der Besteller ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand \u00e4ndert oder durch Dritte \u00e4ndern l\u00e4sst und die M\u00e4ngelbeseitigung hierdurch unm\u00f6glich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Besteller die durch die \u00c4nderung entstehenden Mehrkosten der M\u00e4ngelbeseitigung zu tragen.<\/p>\n\n\n\n<p>7.7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt ein Jahr ab Lieferung. Die f\u00fcnfj\u00e4hrige Verj\u00e4hrungsfrist bei Bauwerken und Sachen, die entsprechend ihrer \u00fcblichen Verwendungsweise f\u00fcr ein Bauwerk verwendet werden, bleibt bestehen. Davon unber\u00fchrt bleiben die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen in den F\u00e4llen arglistigen Verschweigens sowie Anspr\u00fcche eines Lieferregresses gem\u00e4\u00df \u00a7\u00a7 478, 479 BGB.<\/p>\n\n\n\n<p>7.8&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Schadensersatzanspr\u00fcche wegen M\u00e4ngeln stehen dem Besteller nur zu, soweit unsere Haftung nicht nach Ma\u00dfgabe der Ziffer 8 ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist. Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 7 geregelten Anspr\u00fcche wegen eines Mangels sind ausgeschlossen<\/p>\n\n\n\n<p>7.9&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; F\u00fcr die Lieferung von Ware gelten zus\u00e4tzlich folgende Regelungen: Auf unser Verlangen ist die beanstandete Ware frachtfrei an uns zur\u00fcckzusenden. Bei berechtigter M\u00e4ngelr\u00fcge verg\u00fcten wir die Kosten des g\u00fcnstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erh\u00f6hen, weil die Ware sich an einem anderen Ort als dem Ort des bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Gebrauchs befindet.<\/p>\n\n\n\n<p>7.10&nbsp;&nbsp; Bei M\u00e4ngeln von Bauteilen anderer Hersteller, die wir aus lizenzrechtlichen oder tats\u00e4chlichen Gr\u00fcnden nicht beseitigen k\u00f6nnen, werden wir nach unserer Wahl unsere Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen die Hersteller und Lieferanten f\u00fcr Rechnung des Bestellers geltend machen oder an den Besteller abtreten. Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche gegen uns bestehen bei derartigen M\u00e4ngeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Ma\u00dfgabe dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Anspr\u00fcche gegen den Hersteller oder Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>8.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Haftung, Verj\u00e4hrung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>8.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wir haften nur f\u00fcr grobe Fahrl\u00e4ssigkeit und Vorsatz sowie bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, deren Erf\u00fcllung die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelm\u00e4\u00dfig vertrauen darf (\u201eKardinalpflicht\u201c).<\/p>\n\n\n\n<p>8.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei leicht fahrl\u00e4ssiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist unsere Haftung auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Sch\u00e4den begrenzt.<\/p>\n\n\n\n<p>8.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Soweit unsere Haftung beschr\u00e4nkt oder ausgeschlossen ist, gilt dies auch f\u00fcr die Haftung unserer Arbeitnehmer, Vertreter oder Erf\u00fcllungsgehilfen.<\/p>\n\n\n\n<p>8.4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die vorgenannten Haftungsbeschr\u00e4nkungen bzw. -ausschl\u00fcsse gelten nicht bei arglistigem Verschweigen von M\u00e4ngeln, der \u00dcbernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, f\u00fcr die Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes sowie f\u00fcr K\u00f6rpersch\u00e4den (Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit). Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.<\/p>\n\n\n\n<p>8.5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Mit Ausnahme von Anspr\u00fcchen aus unerlaubter Handlung verj\u00e4hren Schadensersatzanspr\u00fcche des Bestellers, f\u00fcr die nach dieser Bestimmung die Haftung beschr\u00e4nkt ist, in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verj\u00e4hrungsbeginn.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>9.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Eigentumsvorbehalt&nbsp;<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>9.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der folgende Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller unserer jeweils bestehenden derzeitigen und k\u00fcnftigen Forderungen gegen den Besteller aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung, einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent (nachfolgend \u201egesicherte Forderungen\u201c).<\/p>\n\n\n\n<p>9.2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; S\u00e4mtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen unser Eigentum. Die Ware sowie die nach den nachfolgenden Bestimmungen an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt erfasste Ware wird nachfolgend \u201eVorbehaltsware\u201c genannt.<\/p>\n\n\n\n<p>9.3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Eine etwaige Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt immer in unserem Auftrag und f\u00fcr uns als Hersteller im Sinne von \u00a7 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware gem\u00e4\u00df Ziffer 9.2. Wir bieten schon jetzt dem Besteller die Einr\u00e4umung eines Anwartschaftsrechtes an den durch Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung zur Entstehung gelangenden neuen Sachen bzw. unseren Miteigentumsanteilen an diesen neuen Sachen an. Der Besteller nimmt dieses Angebot an.<\/p>\n\n\n\n<p>9.4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung von Vorbehaltsware durch den Besteller mit Waren anderer Herkunft zu einer neuen Sache bzw. zu einem vermischten Bestand steht uns das Miteigentum daran zu, und zwar im Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zur Zeit der Lieferung zum Wert der anderen verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) im Zeitpunkt der Bearbeitung, Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Der Miteigentumsanteil gilt als Vorbehaltsware gem\u00e4\u00df Ziff. 9.2. F\u00fcr den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb bei uns eintreten sollte, \u00fcbertr\u00e4gt der Besteller bereits jetzt sein k\u00fcnftiges Eigentum oder \u2013 im oben genannten Verh\u00e4ltnis \u2013 sein Miteigentum an der neu geschaffenen Sache bzw. an dem vermischten Bestand zur Sicherheit an uns. Wir nehmen diese \u00dcbertragung an.<\/p>\n\n\n\n<p>9.5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache im Sinne des \u00a7 947 BGB anzusehen, so \u00fcbertr\u00e4gt der Besteller bereits jetzt, soweit die Hauptsache ihm geh\u00f6rt, anteilig das Miteigentum an der einheitlichen Sache in dem Verh\u00e4ltnis des Wertes der Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zur Zeit der Lieferung zum Wert der Hauptsache (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) an uns. Wir nehmen diese \u00dcbertragung an. Der Miteigentumsanteil gilt als Vorbehaltsware gem\u00e4\u00df Ziff. 9.2.<\/p>\n\n\n\n<p>9.6&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Besteller hat die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und unentgeltlich f\u00fcr uns zu verwahren. Die Vorbehaltsware darf vor vollst\u00e4ndiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpf\u00e4ndet, noch zur Sicherheit \u00fcbereignet werden.<\/p>\n\n\n\n<p>9.7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Besteller verpflichtet sich, bei Pf\u00e4ndungen, Beschlagnahme oder sonstigen Verf\u00fcgungen oder Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware unverz\u00fcglich auf unser Eigentum hinzuweisen und uns hiervon schriftlich in Kenntnis zu setzen, um uns die Durchsetzung unserer Eigentumsrechte, insbesondere durch Erhebung einer Klage gem\u00e4\u00df \u00a7 771 ZPO, zu erm\u00f6glichen. Der Besteller tr\u00e4gt alle gerichtlichen oder au\u00dfergerichtlichen Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und zur Wiederbeschaffung der Vorbehaltsware aufgewendet werden m\u00fcssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n\n\n\n<p>9.8&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Der Besteller ist berechtigt, die gelieferte Vorbehaltsware im ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsverkehr zu ver\u00e4u\u00dfern, wenn sichergestellt ist, dass seine Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gem\u00e4\u00df Ziffer 9.09 bis 9.11 auf uns \u00fcbergehen.<\/p>\n\n\n\n<p>9.9&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Im Fall der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber sowie diejenigen Forderungen, die an Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehaltsware entstehen, wie z.B. Versicherungsanspr\u00fcche oder Anspr\u00fcche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerst\u00f6rung, einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.<\/p>\n\n\n\n<p>9.10&nbsp;&nbsp; Ver\u00e4u\u00dfert der Besteller die Vorbehaltsware zusammen mit anderen nicht von uns gelieferten Waren, so gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung nur in H\u00f6he des Wertes unserer Vorbehaltsware (Rechnungsendbetrag inklusive der Umsatzsteuer) zur Zeit der Lieferung. Bei der Ver\u00e4u\u00dferung von Waren, an denen wir Miteigentum gem\u00e4\u00df Ziff. 9.4 bzw. 9.5 haben, gilt die Abtretung der Forderung in H\u00f6he dieses Miteigentumsanteils.<\/p>\n\n\n\n<p>9.11&nbsp;&nbsp; Besteht zwischen dem Besteller und dessen Abnehmer ein Kontokorrentverh\u00e4ltnis nach \u00a7 355 HGB, bezieht sich die uns vom Besteller im Voraus abgetretene Forderung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Fall der Insolvenz des Abnehmers auf den dann vorhanden \u201ekausalen\u201c Saldo.<\/p>\n\n\n\n<p>9.12&nbsp;&nbsp; Der Besteller ist widerruflich zum Einzug der Forderungen aus den Weiterver\u00e4u\u00dferungen gem\u00e4\u00df Ziffer 9.10 bis 9.11 erm\u00e4chtigt. Zum Widerruf der Einzugserm\u00e4chtigung sind wir nur nach Ma\u00dfgabe von Ziffer 9.13 berechtigt.<\/p>\n\n\n\n<p>9.13&nbsp;&nbsp; Erf\u00fcllt der Besteller seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag mit uns nicht, befindet er sich insbesondere in Zahlungsverzug, so<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; k\u00f6nnen wir die Weiterver\u00e4u\u00dferung, die Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware sowie deren Vermischung oder Verbindung mit anderen Waren untersagen;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; k\u00f6nnen wir nach Ma\u00dfgabe der allgemeinen R\u00fccktrittsregeln des \u00a7 323 BGB von diesem Vertrag zur\u00fccktreten; im Falle des R\u00fccktritts erlischt das Recht des Bestellers zum Besitz der Vorbehaltsware und wir k\u00f6nnen die Vorbehaltsware herausverlangen; wir sind nach Absprache mit dem Besteller dazu berechtigt, das Betriebsgel\u00e4nde des Bestellers zu betreten und die Vorbehaltsware auf Kosten des Bestellers in Besitz zu nehmen und sie, unbeschadet der Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen des Bestellers, durch freih\u00e4ndigen Verkauf oder im Wege einer Versteigerung bestm\u00f6glich zu verwerten; den Verwertungserl\u00f6s rechnen wir dem Besteller nach Abzug entstandener Kosten auf seine Verbindlichkeiten an; einen etwaigen \u00dcberschuss zahlen wir ihm aus;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; hat uns der Besteller auf Verlangen die Namen der Schuldner der an uns abgetretenen Forderungen mitzuteilen, damit wir die Abtretung offenlegen und die Forderungen einziehen k\u00f6nnen; alle uns aus Abtretungen zustehenden Erl\u00f6se sind uns jeweils sofort nach Eingang zuzuleiten, wenn und sobald Forderungen unsererseits gegen den Besteller f\u00e4llig sind;<\/p>\n\n\n\n<p>\u2013&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; sind wir berechtigt, die erteilte Einzugserm\u00e4chtigung zu widerrufen.<\/p>\n\n\n\n<p>9.14&nbsp;&nbsp; \u00dcbersteigt der realisierbare Wert der f\u00fcr uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen um insgesamt mehr als 10%, werden wir auf Verlangen des K\u00e4ufers Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>10.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Erf\u00fcllungsort, anwendbares Recht und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>10.1&nbsp;&nbsp; Erf\u00fcllungsort f\u00fcr s\u00e4mtliche Lieferungs- und Zahlungsverpflichtungen ist der Sitz der Gesellschaft, sofern sich aus der Auftragsbest\u00e4tigung nichts anderes ergibt.<\/p>\n\n\n\n<p>10.2&nbsp;&nbsp; Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des \u00dcbereinkommens der Vereinten Nationen \u00fcber den Internationalen Warenkauf (CISG).<\/p>\n\n\n\n<p>10.3&nbsp;&nbsp; Gerichtsstand f\u00fcr alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag \u2013 auch f\u00fcr Wechsel und Scheckklagen \u2013 ist Frankfurt a.M., sofern der Besteller Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, den Besteller an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Gesetzliche Regelungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Zust\u00e4ndigkeiten bleiben unber\u00fchrt.<\/p>\n\n\n\n<p>Stand Oktober 2022<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen der AOM-Systems GmbH Soweit nicht individualvertraglich anderweitig vereinbart, gilt das Folgende: 1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Anwendungsbereich, Abweichende Vereinbarungen 1.1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Die nachstehenden Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen (\u201eAGB\u201c) gelten f\u00fcr alle von uns mit unseren Kunden (nachfolgend \u201eBesteller\u201c) geschlossenen Vertr\u00e4ge \u00fcber die Lieferung von Waren sowie die Erbringung von Mess- und Wartungsdienstleistungen einschlie\u00dflich etwaiger Nebenabsprachen, sofern der Besteller Unternehmer ist &#8230; <a title=\"AGB\" class=\"read-more\" href=\"https:\/\/www.aom-systems.com\/de\/?page_id=602\" aria-label=\"Mehr Informationen \u00fcber AGB\">Read more<\/a><\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":1,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-602","page","type-page","status-publish"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.aom-systems.com\/de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/602","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.aom-systems.com\/de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.aom-systems.com\/de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.aom-systems.com\/de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.aom-systems.com\/de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=602"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/www.aom-systems.com\/de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/602\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.aom-systems.com\/de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=602"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}